Nebenkosten für Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Pächter und Verpächter.
Die Paragraphenverweise beziehen sich, so nicht anders angegeben, auf die Immobilienmaklerverordnung.
Das Energieausweisvorlagegesetz sieht vor, dass jeder der ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, grundsätzlich einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen hat. Dieser Energieausweis darf maximal 10 Jahre (ab Ausstellungsdatum) alt sein.
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Energieausweis (227,9 KB)
Seit dem 1. April 2012 unterliegen bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren (in diesem Zusammenhang wird oft fälschlicherweise von einer Spekulationssteuer gesprochen) wurde demgegenüber abgeschafft.
Basierend auf die EU-Verbraucher-Rechte-Richtlinie VRUG und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz FAGG ist ihre ausdrückliche Aufforderung notwendig, damit ich frühzeitig (vor einer 14-tägigen Wartefrist) tätig werden darf. Mit folgendem Formular haben Sie die Möglichkeit, den mit mir abgeschlossenen Vertrag über meine Dienstleistung zu widerrufen:
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